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Hinweis für Privatversicherte:
Bei den jeweiligen Krankenversicherungen gibt es Unterschiede in der
Erstattung von Heilpraktikerrechnungen. Vor allem bei der Erstanamnese ist
damit zu rechnen, dass der Patient Eigenleistungen zu erbringen hat.
Beihilfeberechtigte: Die Beihilfestellen übernehmen fast
ausschließlich nur einen Teil der Kosten.
Gesetzlich Versicherte: Wie Sie sicherlich wissen, gibt es keine
Grundlage für die Erstattung von Behandlungskosten bei Heilpraktikern durch
die gesetzlichen Krankenkassen. Sie können jedoch eine private
Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich abschließen. Bitte beachten
Sie in einem solchen Fall die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlichen
Leistungen. Fragen Sie immer nach der Erstattungshöhe im Rahmen der GebüH.
Zur GebüH: Das Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) ist aus dem Jahre 1985.
Dieses Verzeichnis ist nicht bindend für Heilpraktiker, Beihilfestellen,
Krankenversicherer. Der hohe Zeitaufwand, den eine homöopathische
Behandlung erfordert, wird hier nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund
vereinbare ich mit meinen Patienten die oben stehenden Preise. Bei
Unklarheiten oder Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Terminvereinbarung:
Ich betreibe eine reine Terminpraxis. Bitte sagen Sie Termine, die Sie
nicht wahrnehmen können, 2 Tage vor dem vereinbarten Termin ab. Für nicht
rechtzeitig abgesagte Termine muss ich Ihnen – sofern ich den Termin nicht
noch anderweitig belegen kann - ein Ausfallhonorar berechnen.
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